Gesetzliche Rentenversicherte müssen sich in Zukunft auf weitere Rentenkürzungen einstellen, die Versorgungslücke wird größer. Deshalb gewinnt die betriebliche Altersvorsorge weiter an Bedeutung. Sie ergänzt die Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und privater Eigenvorsorge.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Entgeltumwandlung“. Sie können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und so die steuerlichen Vorteile der bAV für sich nutzen. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Betriebsrente verbessert.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern darüber hinaus betriebliche Vorsorge auch als attraktive freiwillige Arbeitgeberleistung an. Damit werden Beschäftigte zusätzlich motiviert und die Bindung an das Unternehmen steigt.
Gestaltungen der betrieblichen Altersversorgung
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage
Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam eine bAV finanzieren. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch den Gehaltsverzicht fallen weniger Sozialabgaben an. Da auch der Arbeitgeber von dieser Ersparnis profitiert, muss er diese in Form eines Zuschusses zur Betriebsrente seinen Arbeitnehmern zurückgeben.
Durch die Steuerersparnis beteiligt sich der Staat im Rahmen direkt am Aufbau der Versorgung. Der Sparbeitrag fließt also direkt aus dem Bruttoeinkommen.
Häufige Fragen
- Warum betrieblich vorsorgen?
- Ist die Rente sicher, auch bei Insolvenz des Arbeitgebers?
- Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Wie kann ich / können die Mitarbeiter von Großkundenkonditionen profitieren?
Wir informieren Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne zu den Details.
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