Hierzulande hat jeder Mensch das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer – insbesondere staatlicher Stellen – zu regeln. Was aber, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder den Verlust Ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen und durchzusetzen?
Wahrscheinlich werden Ihnen Angehörige zur Seite stehen. Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, können weder Ehe- oder Lebenspartner noch Ihre Kinder Sie gesetzlich vertreten.
Verfügung oder Vollmacht
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau festgelegt und somit nicht dem Zufall überlassen.
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich fixierten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht.
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten für den Fall, dass Sie irgendwann selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.
Sie sind selbstständig oder führen ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70 Prozent der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, hat nur jeder zehnte Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt.
Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten zählen zu den Opfern auch Eltern von kleinen Kindern. In diesem Fall stellt sich die Frage, wo die Kinder bleiben, wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert. Eine Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, namentlich einen Vormund oder Pfleger zu bestimmen, dem Sie vertrauen. Sie können bestimmte Personen vom Erhalt des Sorgerechts ausschließen und so klar festlegen, bei wem Sie Ihre Kinder am besten aufgehoben wissen und bei wem nicht.
Wir klären mit Ihnen, welche Vollmachten und Verfügungen in ihrem Fall empfehlenswert sind und wen Sie mit der Erstellung beauftragen können.
Seien Sie weitsichtig – wir helfen Ihnen dabei
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